Wie kann ich KSt aus 2019 in Einkommenssteuererklärung berücksichtigen?

Antwort

Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung (Kst) können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden. Hier sind die Schritte, um diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben: 1. **Werbungskosten oder Sonderausgaben:** - **Erststudium:** Kosten für ein Erststudium können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. - **Zweitausbildung oder berufliche Weiterbildung:** Kosten für eine Zweitausbildung oder berufliche Weiterbildung können als Werbungskosten unbegrenzt abgesetzt werden. 2. **Belege sammeln:** Sammle alle Belege und Nachweise für die angefallenen Kosten, wie Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, etc. 3. **Anlage N ausfüllen:** - Trage die Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung ein. Hierzu gehören z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, und andere studienbedingte Ausgaben. - Für Sonderausgaben trage die Kosten in der Anlage Sonderausgaben ein. 4. **Fahrtkosten berechnen:** Fahrtkosten können entweder mit der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer) oder den tatsächlichen Kosten (z.B. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) angesetzt werden. 5. **Arbeitsmittel:** Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Fachbücher, Schreibmaterialien etc. können ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden. 6. **Verpflegungsmehraufwand:** Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. 7. **Einreichung:** Reiche die Steuererklärung zusammen mit den Belegen beim Finanzamt ein. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten korrekt berücksichtigt werden.

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