Gab es 2000 doppelte Staatsbürgerschaft für USA und Deutschland?

Antwort

Im Jahr 2000 war die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen den USA und Deutschland grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sah damals vor, dass Deutsche, die freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit (z. B. die US-amerikanische) annahmen, grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (§ 25 StAG). Es gab jedoch Ausnahmen, etwa wenn vor Annahme der fremden Staatsangehörigkeit eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erteilt wurde. Für in den USA geborene Kinder deutscher Eltern galt: Wer durch Geburt in den USA (ius soli) und gleichzeitig durch Abstammung von deutschen Eltern (ius sanguinis) beide Staatsangehörigkeiten erwarb, konnte diese in der Regel zunächst behalten. Allerdings mussten sich diese Kinder nach deutschem Recht bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht), sofern sie beide durch Geburt erhalten hatten. Zusammengefasst: - Doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt war möglich, aber mit Optionspflicht. - Doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung war nur mit Beibehaltungsgenehmigung möglich. - Ohne diese Genehmigung ging die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-Staatsbürgerschaft verloren. Weitere Informationen findest du beim [Auswärtigen Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit/606820) und bei der [US-Botschaft in Deutschland](https://de.usembassy.gov/de/).

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