Schreibung von Straßen und Gebäuden

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Die Schreibung von Straßen und Gebäuden folgt in der Regel bestimmten Regeln der deutschen Rechtschreibung. Hier sind einige grundlegende Punkte: 1. **Straßennamen**: Straßennamen werden großgeschrieben. Beispiel: „Musterstraße“, „Hauptstraße“. 2. **Zusammensetzungen**: Bei zusammengesetzten Straßennamen wird der erste Teil großgeschrieben, der zweite Teil wird in der Regel klein geschrieben, es sei denn, es handelt sich um einen Eigennamen. Beispiel: „Schillerstraße“, „Goethestraße“. 3. **Gebäudenamen**: Namen von Gebäuden werden ebenfalls großgeschrieben. Beispiel: „Rathaus“, „Kulturzentrum“. 4. **Abkürzungen**: Abkürzungen wie „Str.“ für „Straße“ oder „Platz“ für „Platz“ werden in der Regel ebenfalls großgeschrieben, wenn sie Teil des Namens sind. 5. **Sonderzeichen**: Bei der Schreibung von Straßennamen mit Sonderzeichen (z.B. „ß“, „ä“, „ö“, „ü“) ist die korrekte Schreibweise zu beachten. Es ist wichtig, die spezifischen Schreibweisen in offiziellen Dokumenten oder auf Schildern zu beachten, da es regionale Unterschiede geben kann.

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