Muss ich dem Fitnessstudio den Grund meines Attestes für die Sonderkündigung offenlegen?

Antwort

Nein, in der Regel bist du nicht verpflichtet, dem Fitnessstudio den genauen Grund deines ärztlichen Attests offulegen. Es reicht normalerweise aus, ein ärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, das Fitnessstudio zu nutzen. Das Fitnessstudio darf keine detaillierten medizinischen Informationen verlangen.

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