Nach deutschem Recht bedeutet das Pausieren der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio in der Regel, dass sich die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert. Dies ist oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitnessstudios festgelegt. Während der Pause wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, sondern lediglich ausgesetzt, was dazu führt, dass die ursprüngliche Vertragslaufzeit um die Dauer der Pause verlängert wird. Es ist wichtig, die spezifischen AGB des jeweiligen Fitnessstudios zu prüfen, um genaue Informationen zu erhalten.