Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Sportverein, wenn der Beitrag pro Woche um 1 Euro erhöht wird?

Antwort

Ob ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung besteht, hängt von den spezifischen Regelungen des Sportvereins und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In der Regel ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn eine wesentliche Vertragsänderung vorliegt, die für das Mitglied unzumutbar ist. Eine Erhöhung des Beitrags um 1 Euro pro Woche könnte als geringfügig angesehen werden, aber es kommt auf die Gesamtumstände und die Vereinssatzung an. Es ist ratsam, die Satzung des Vereins und die Vertragsbedingungen zu prüfen oder sich rechtlich beraten zu lassen, um eine genaue Antwort zu erhalten.

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