Welche Fristen gelten für rückwirkende Abrechnungen im Personal Training?

Antwort

Im Bereich Personal Training gibt es keine einheitlichen Fristen für rückwirkende Abrechnungen, da dies oft von den individuellen Verträgen und Vereinbarungen zwischen Trainer und Klient abhängt. In der Regel sollten Abrechnungen zeitnah nach erbrachter Leistung erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen oder sich rechtlich beraten zu lassen, um genaue Informationen zu erhalten.

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