Beitragsgeminderte Zeiten sind Zeiträume in der gesetzlichen Rentenversicherung, in denen keine oder nur reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Zeiten können beispielsweise durch bestimmte Lebensumstände entstehen, wie zum Beispiel: 1. **Erziehungszeiten**: Zeiten, in denen Eltern ihre Kinder betreuen und dafür keine oder reduzierte Rentenbeiträge zahlen. 2. **Krankheitszeiten**: Phasen, in denen jemand aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann und daher keine vollen Beiträge entrichtet. 3. **Arbeitslosigkeit**: Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls reduzierte Beiträge gezahlt werden. Diese Zeiten können sich auf die Rentenhöhe auswirken, da sie nicht in vollem Umfang in die Berechnung der Rentenansprüche einfließen. Es ist wichtig, solche Zeiten bei der Planung der Altersvorsorge zu berücksichtigen.