Die Substanzerhaltungspauschale für Wohngruppen nach § 34 SGB 8 in Nordrhein-Westfalen beträgt derzeit 1.200 Euro pro Jahr und Platz. Diese Pauschale dient der Sicherstellung der Substanzerhaltung der Einrichtungen. Es ist jedoch ratsam, die aktuellen Informationen bei den zuständigen Behörden oder Fachstellen zu überprüfen, da sich die Beträge ändern können.