Kann ein Hilfesuchender nach SGB XII die Kostenübernahme für einen ausländischen Pass beantragen?

Antwort

Die Kostenübernahme für einen ausländischen Pass kann im Rahmen des SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Grundsätzlich sind die Leistungen nach SGB XII darauf ausgerichtet, den Lebensunterhalt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Wenn die Beantragung eines ausländischen Passes notwendig ist, um beispielsweise eine Identität nachzuweisen oder um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, könnte dies als notwendige Ausgabe angesehen werden. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Notwendigkeit der Passbeantragung darzulegen, da die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Eine Beratung durch einen Sozialarbeiter oder eine entsprechende Beratungsstelle kann ebenfalls hilfreich sein, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu klären.

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