Hauptaugenmerk unterhaltssichernder Leistungen SGB IX

Antwort

Das Hauptaugenmerk der unterhaltssichernden und anderer ergänzender Leistungen im SGB IX liegt darauf, Menschen mit Behinderungen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu fördern. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Betroffene die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und an sozialen, beruflichen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.

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