Wie viel Zeit hat ein Jobcenter zur Bedarfsermittlung?

Antwort

Ein Jobcenter hat in der Regel einen Monat Zeit, um den Bedarf Leistungen nach dem Sozialgesetz II (SGB II) zumitteln, nachdem ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt wurde. In bestimmten Fällen kann Frist verlängert werden, wenn zusätzliche Informationen oder Unterlagen benötigt werden. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen zeitnah eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

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