Ein Jobcenter hat in der Regel einen Monat Zeit, um den Bedarf Leistungen nach dem Sozialgesetz II (SGB II) zumitteln, nachdem ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt wurde. In bestimmt... [mehr]
Das Bedarfermittlungsinstrument des LVR (Landschaftsverband Rheinland) dient der systematischen Erfassung und Analyse des Unterstützungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen. Es wird verwendet, um individuelle Bedürfnisse zu identifizieren und die passenden Hilfen und Leistungen zu planen. Das Instrument berücksichtigt verschiedene Lebensbereiche, wie zum Beispiel die persönliche Lebenssituation, soziale Teilhabe und die benötigte Unterstützung im Alltag. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und personenzentrierte Unterstützung zu gewährleisten.
Ein Jobcenter hat in der Regel einen Monat Zeit, um den Bedarf Leistungen nach dem Sozialgesetz II (SGB II) zumitteln, nachdem ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gestellt wurde. In bestimmt... [mehr]