Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (WG) kann von verschiedenen Personen oder Gruppen gegründet werden. Dazu gehören: 1. **Pflegebedürftige Personen**: Diese können gemeinsam eine WG gründen, um in einem gemeinschaftlichen Rahmen zu leben und Unterstützung zu erhalten. 2. **Familienangehörige**: Angehörige von Pflegebedürftigen können eine WG initiieren, um eine geeignete Wohnform für ihre Liebsten zu schaffen. 3. **Pflegeeinrichtungen**: Professionelle Pflegeanbieter können ebenfalls WGs gründen, um ambulante Betreuungsangebote zu schaffen. 4. **Vereine oder Initiativen**: Gemeinnützige Organisationen oder Initiativen können ebenfalls WGs ins Leben rufen, um bedürftigen Menschen ein gemeinschaftliches Leben zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass die Gründung einer ambulant betreuten WG den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen an die Pflege und Betreuung entspricht.