Muss eine Person ohne festen Wohnsitz sich nach 6 Monaten in der Notunterkunft anmelden?

Antwort

In Deutschland sind Personen ohne festen Wohnsitz in der Regel verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu melden, wenn sie länger als sechs Monate in einer Notunterkunft leben. Dies dient dazu, den Wohnsitzstatus zu klären und gegebenenfalls Unterstützung oder Sozialleistungen zu beantragen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Sozialbehörde oder dem zuständigen Jobcenter zu informieren, um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu erfahren.

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