Ergänzungsleistungen aus der ersten Säule erklären

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Die Ergänzungsleistungen (EL) in der ersten Säule der Schweizer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) sind eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sollen sicherstellen, dass alle Personen in der Schweiz ein Existenzminimum haben. Hier sind die wichtigsten Punkte zu den Ergänzungsleistungen: 1. **Zielgruppe**: Ergänzungsleistungen richten sich an Rentner, Invaliden und Hinterbliebene, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, aber mit dieser Rente nicht ausreichend finanziell abgesichert sind. 2. **Bedarfsermittlung**: Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird anhand des individuellen Bedarfs ermittelt. Dabei werden die Lebenshaltungskosten, die Miete und das Einkommen berücksichtigt. 3. **Vermögensgrenze**: Es gibt bestimmte Vermögensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben. Das Vermögen wird dabei unterschiedlich bewertet, wobei beispielsweise das Eigenheim in der Regel nicht als Vermögen zählt. 4. **Antragstellung**: Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen kantonalen Behörde gestellt werden. Es sind verschiedene Unterlagen einzureichen, um die finanzielle Situation nachzuweisen. 5. **Finanzierung**: Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone und den Bund finanziert. Die genauen Regelungen können je nach Kanton variieren. Die Ergänzungsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und tragen dazu bei, Armut im Alter oder bei Invalidität zu verhindern.

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