Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung 2026?

Antwort

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2026 steht derzeit noch nicht fest. Sie wird jährlich von der Bundesregierung auf Grundlage der Lohnentwicklung neu festgelegt und in der Regel erst im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Die aktuell gültigen Werte sowie die Werte für das kommende Jahr findest du jeweils auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialversicherung/Beitragsbemessungsgrenzen/beitragsbemessungsgrenzen.html](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Sozialversicherung/Beitragsbemessungsgrenzen/beitragsbemessungsgrenzen.html) Für 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung (West) 7.550 € monatlich und (Ost) 7.450 € monatlich. Die Werte für 2026 werden voraussichtlich im Herbst 2025 bekanntgegeben.

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