Ob Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, Grundsicherung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland können Beschäftigte in Werk... [mehr]
In Bayern übt das **Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)** die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen aus. Das ZBFS ist die zuständige Behörde für die Anerkennung, Überwachung und Beratung dieser Einrichtungen gemäß § 39 SGB IX. Weitere Informationen findest du direkt beim [ZBFS](https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/werkstaetten/).
Ob Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, Grundsicherung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland können Beschäftigte in Werk... [mehr]
Die Aufsichtsbehörde für Jugendämter in Deutschland ist in der Regel das zuständige Ministerium für Jugend oder Soziales auf Landesebene. In jedem Bundesland gibt es spezifisc... [mehr]