Wer übt in Bayern die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen aus?

Antwort

In Bayern übt das **Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)** die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen aus. Das ZBFS ist die zuständige Behörde für die Anerkennung, Überwachung und Beratung dieser Einrichtungen gemäß § 39 SGB IX. Weitere Informationen findest du direkt beim [ZBFS](https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/werkstaetten/).

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