Ob Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, Grundsicherung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland können Beschäftigte in Werk...
Wer übt in Bayern die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen aus?
Antwort vomIn Bayern übt das **Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)** die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen aus. Das ZBFS ist die zuständige Behörde für die Anerkennung, Überwachung und Beratung dieser Einrichtungen gemäß § 39 SGB IX. Weitere Informationen findest du direkt beim [ZBFS](https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/werkstaetten/).