Besteht bei Erblindung im Rentenalter Anspruch auf Assistenz zur Bearbeitung von Post und wo wird sie beantragt?

Antwort

Bei einer Erblindung im Rentenalter besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Unterstützung im Alltag, etwa beim Bearbeiten von Post, zu erhalten. Allerdings gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf eine persönliche Assistenz wie im Sinne der Eingliederungshilfe für Menschen im Erwerbsalter. Die Unterstützungsmöglichkeiten hängen von verschiedenen Faktoren ab: **1. Pflegegrad und Pflegeleistungen:** Wenn durch die Erblindung ein erheblicher Unterstützungsbedarf im Alltag besteht, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Über die Pflegeversicherung können dann Sachleistungen (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld für selbst organisierte Hilfe bezogen werden. Die Pflegekasse ist hier der Ansprechpartner. **2. Blindenhilfe nach SGB XII:** Blinde Menschen können Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragen, unabhängig vom Alter. Diese Leistung wird beim Sozialamt beantragt und ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie dient dazu, behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen, wozu auch Assistenzleistungen zählen können. **3. Unterstützung durch ambulante Dienste:** Viele Blinden- und Sehbehindertenvereine bieten ehrenamtliche oder professionelle Unterstützung beim Bearbeiten von Post an. Auch ambulante soziale Dienste können helfen. **4. Eingliederungshilfe:** Im Rentenalter ist die Eingliederungshilfe nach SGB IX meist ausgeschlossen, da sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben abzielt. **Beantragung:** - **Pflegeleistungen:** Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse. - **Blindenhilfe:** Antrag beim örtlichen Sozialamt. - **Ambulante Dienste:** Kontakt zu örtlichen Blindenvereinen oder Sozialstationen. **Tipp:** Eine Beratung durch den Sozialdienst, die Pflegekasse oder einen Blinden- und Sehbehindertenverband (z.B. [Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband](https://www.dbsv.org/)) ist empfehlenswert, um die individuell beste Unterstützung zu finden. **Fazit:** Ein direkter Anspruch auf eine persönliche Assistenz zum Bearbeiten von Post besteht nicht automatisch, aber es gibt verschiedene Wege, Unterstützung zu erhalten. Die Beantragung erfolgt je nach Leistung bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt.

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