Ab wann gilt man im ALG2 als erwerbsunfähig?

Antwort

Im Kontext von Arbeitslosengeld II (ALG II) in Deutschland gilt eine Person als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit, mindestens aber für die Dauer von sechs Monaten, nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Diese Feststellung wird in der Regel durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder durch andere medizinische Gutachten getroffen.

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