Die Diakonie Sachsen ist ein sozialer Dienstleister und bietet verschiedenezungsangebote an jedoch ist sie nicht befugt, offizielle Bescheide im rechtlichen Sinne zu erlassen. Bescheide, insbesondere im Sozialrecht, werden in der Regel von zuständigen Behörden oder Ämtern erlassen. Die Diakonie kann jedoch Beratung und Unterstützung anbieten, um Menschen bei der Beantragung von Leistungen oder im Umgang mit Behörden zu helfen.