Die Aussage bedeutet, dass der Werksschutz (also das Sicherheits- oder Werkschutzpersonal eines Unternehmens oder einer Einrichtung) das Recht hat, bestimmte Kontrollen oder Maßnahmen durchzuführen, wenn Personen auf dem Gelände angetroffen werden, die keinen gültigen Dienstausweis (also keinen Nachweis über ihre Berechtigung zum Aufenthalt auf dem Gelände) vorzeigen können. Zu den „erforderlichen Überprüfungsmaßnahmen“ können zum Beispiel gehören: - Kontrolle der Personalien (z. B. Ausweis verlangen) - Befragung nach dem Grund des Aufenthalts - Begleitung zur Pforte oder zum Sicherheitsbüro - Verständigung der zuständigen Stellen (z. B. Polizei, Unternehmensleitung) - Gegebenenfalls das Verweisen der Person vom Gelände Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahmen richtet sich nach den internen Vorschriften des Unternehmens und den geltenden Gesetzen. Ziel ist es, unbefugten Zutritt zu verhindern und die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten.