Bei der Aufstellung eines Wasserstoff-Flaschenbündels im Freien sind verschiedene Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **TRGS 510**: Diese Regel behandelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt spezifische Anforderungen für die Lagerung von Gasen, einschließlich Wasserstoff, vor. Dazu gehören unter anderem: - Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung. - Schutz vor mechanischen Beschädigungen. - Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Zündquellen und anderen gefährlichen Stoffen. 2. **TRGS 407**: Diese Regel bezieht sich auf Tätigkeiten mit Gasen unter Druck. Sie enthält Anforderungen an die sichere Handhabung und Lagerung von Druckgasbehältern, einschließlich: - Regelmäßige Überprüfung der Dichtheit und Unversehrtheit der Behälter. - Sicherstellung, dass die Behälter ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. 3. **TRGS 800**: Diese Regel behandelt den Brandschutz bei der Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen. Für Wasserstoff-Flaschenbündel im Freien sind insbesondere folgende Punkte relevant: - Einhaltung von Mindestabständen zu Gebäuden und anderen Lagereinrichtungen. - Bereitstellung geeigneter Löschmittel und Brandschutzeinrichtungen. 4. **TRGS 720-724**: Diese Regeln befassen sich mit dem Explosionsschutz. Da Wasserstoff ein hochentzündliches Gas ist, müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren getroffen werden, wie z.B.: - Vermeidung von Zündquellen. - Einsatz von explosionsgeschützten Geräten und Einrichtungen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen TRGS im Detail zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachmann hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Weitere Informationen zu den TRGS können auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gefunden werden: [BAuA TRGS](https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html).