Wer muss ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe zur Verfügung stellen?

Antwort

Ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe muss vom Hersteller, Importeur oder Lieferanten des Gefahrstoffs zur Verfügung gestellt werden. Dies ist in der EU durch die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt muss kostenlos und in der Amtssprache des Landes, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird, bereitgestellt werden.

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