Ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe muss vom Hersteller, Importeur oder Lieferanten des Gefahrstoffs zur Verfügung gestellt werden. Dies ist in der EU durch die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) geregelt. Das Sicherheitsdatenblatt muss kostenlos und in der Amtssprache des Landes, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird, bereitgestellt werden.