Sicherheitsbeauftragter als Stabsstelle – eine Funktion?

Antwort

Ja, der Sicherheitsbeauftragte kann als Stabsstelle fungieren. In dieser Rolle ist er in der Regel direkt der Unternehmensleitung oder einer höheren Managementebene unterstellt. Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten umfasst die Entwicklung, Implementierung und Überwachung von Sicherheitsrichtlinien und -maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und des Unternehmens zu gewährleisten. Als Stabsstelle hat der Sicherheitsbeauftragte oft keine direkte Weisungsbefugnis über andere Abteilungen, sondern berät und unterstützt diese in sicherheitsrelevanten Fragen. Dies ermöglicht eine unabhängige und objektive Sichtweise auf Sicherheitsbelange und fördert die Einhaltung von Vorschriften und Standards im Unternehmen.

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