Die genauen Sicherheitsabstände für Personal bei Kleinröntgenanlagen können je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren. In Deutschland beispielsweise gelten die Richtlinien der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor Strahlung (ICRP). Allgemein sollten folgende Sicherheitsabstände beachtet werden: 1. **Abstand zum Röntgengerät**: Das Personal sollte sich in einem Abstand von mindestens 2 Metern vom Röntgenstrahl und der Röntgenquelle aufhalten, wenn das Gerät in Betrieb ist. 2. **Schutzwände**: In vielen Fällen sind Röntgenräume mit speziellen Schutzwänden ausgestattet, die eine bestimmte Dicke und Materialbeschaffenheit aufweisen müssen, um die Strahlung abzuschirmen. 3. **Zugangskontrollen**: Der Zugang zu Bereichen, in denen Kleinröntgenanlagen betrieben werden, sollte kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen nicht in den Gefahrenbereich gelangen. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Empfehlungen der zuständigen Strahlenschutzbehörden zu konsultieren, um die genauen Anforderungen für den jeweiligen Einsatzort zu ermitteln.