Die rechtlichen Vorgaben für den Not-Aus sind in verschiedenen Normen und Vorschriften geregelt, insbesondere in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den entsprechenden technischen Regeln. Der Not-Aus muss so gestaltet sein, dass er im Gefahrenfall schnell und zuverlässig betätigt werden kann. Wichtige Punkte sind: 1. **Zugänglichkeit**: Not-Aus-Schalter müssen gut sichtbar und leicht erreichbar sein. 2. **Kennzeichnung**: Sie müssen eindeutig gekennzeichnet sein, oft durch ein rotes Gehäuse und ein gelbes Symbol. 3. **Funktionalität**: Der Not-Aus muss alle gefährlichen Maschinen und Anlagen sofort stoppen können. 4. **Schutz vor unbeabsichtigtem Betätigen**: Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um ein versehentliches Auslösen zu verhindern. 5. **Schulung**: Mitarbeiter müssen im Umgang mit dem Not-Aus geschult werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und die geltenden Normen zu beachten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.