Ab welcher Höhe sind an exponierten Arbeitsplätzen Absturzsicherungen vorzusehen?

Antwort

Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern sind an exponierten Arbeitsplätzen Absturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungen vorzusehen. Dies ist in der Regel in den Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

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