Der Grundsatz für die Zusammenlagerung gefährlicher Stoffe besagt, dass Stoffe, die miteinander gefährlich reagieren können, nicht zusammen gelagert werden dürfen. Dies wird oft durch die sogenannte "TRGS 510" (Technische Regeln für Gefahrstoffe) geregelt, die spezifische Anforderungen und Empfehlungen für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern enthält. Eine wichtige Regel ist die Trennung nach Gefahrstoffklassen, um chemische Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden sich in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien, wie z.B. der TRGS 510: [TRGS 510](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html).