Ja, eine Brandmeldeanlage, eine Einbruchsmeldeanlage und eine Sprinkleranlage gehören zur Betriebseinrichtung. Diese Systeme sind Teil der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eines Unternehmens und dienen dem Schutz von Personen, Vermögenswerten und der Infrastruktur. Sie sind in der Regel notwendig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.