Die Freigabe einer Produktionsstätte nach einem Gefahrstoffaustritt erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Sofortmaßnahmen: Zunächst müssen alle notwendigen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefahren für Personen und Umwelt zu minimieren. Dazu gehört die Evakuierung des betroffenen Bereichs und die Sicherstellung, dass keine weiteren Gefahrstoffe austreten. 2. **Einsatz von Fachpersonal**: Fachkräfte, wie beispielsweise Sicherheitsbeauftragte oder Umweltexperten, sollten den Vorfall bewerten und die Situation analysieren. 3. **Dokumentation**: Alle Schritte und Maßnahmen müssen dokumentiert werden, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. 4. **Reinigung und Dekontamination**: Der betroffene Bereich muss gründlich gereinigt und dekontaminiert werden. Dies kann spezielle Verfahren und Materialien erfordern, abhängig von der Art des Gefahrstoffs. 5. **Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen**: Vor der Freigabe sollte überprüft werden, ob alle Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen wiederhergestellt sind und ob die Produktionsstätte den geltenden Vorschriften entspricht. 6. **Genehmigung durch die zuständigen Behörden**: In vielen Fällen ist eine Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich, bevor die Produktionsstätte wieder in Betrieb genommen werden kann. 7. **Schulung und Information der Mitarbeiter**: Die Mitarbeiter sollten über die Vorfälle informiert und gegebenenfalls geschult werden, um zukünftige Risiken zu minimieren. Erst nach Abschluss dieser Schritte kann die Produktionsstätte offiziell freigegeben werden.