Ja, Evakuierungsübungen müssen in Betrieben regelmäßig durchgeführt werden. Dielichen Grundlagen dafür finden sich in verschiedenen Vorschriften, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten müssen, was auch die Vorbereitung auf Notfälle umfasst. Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen müssen, wozu auch regelmäßige Übungen gehören. Zusätzlich können spezifische Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen oder in branchenspezifischen Vorschriften zu finden sein. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen in der eigenen Branche und Region zu informieren.