Sind wir als Eigenbetrieb mit 36 Mitarbeitern und 160.000 Euro Jahresumsatz im Tätigkeitsfeld Wasser von NIS2 betroffen?

Antwort

Ob ihr von der NIS2-Richtlinie betroffen seid, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienste. In der Regel sind Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, wie Wasser- und Energieversorger, betroffen. Da ihr im Tätigkeitsfeld Wasser tätig seid, könnte es sein, dass ihr als Betreiber wesentlicher Dienste eingestuft werdet, insbesondere wenn eure Dienstleistungen für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit von Bedeutung sind. Die Mitarbeiterzahl und der Umsatz sind dabei weniger entscheidend als die Art der Dienstleistung und deren Bedeutung für die Gesellschaft. Es wäre ratsam, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.

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