Betriebsanweisung zur Nutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln.

Antwort

Eine schriftliche Betriebsanweisung für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sollte folgende Punkte enthalten: 1. **Einleitung** - Zweck der Betriebsanweisung - Geltungsbereich (z.B. welche Maschinen oder Arbeitsmittel betroffen sind) 2. **Rechtsgrundlagen** - Verweis auf relevante Gesetze und Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften) 3. **Allgemeine Sicherheitsvorschriften** - Grundlegende Sicherheitsregeln für die Benutzung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die getragen werden muss 4. **Bedienung der selbstfahrenden Arbeitsmittel** - Vor der Benutzung: Checkliste zur Überprüfung des Arbeitsmittels (z.B. Sichtprüfung, Funktionstest) - Bedienungsanleitung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Bedienung - Hinweise zur Nutzung in verschiedenen Umgebungen (z.B. Innen- und Außenbereich) 5. **Verhalten im Notfall** - Notfallmaßnahmen bei Störungen oder Unfällen - Ansprechpartner und Notrufnummern 6. **Schulung und Unterweisung** - Anforderungen an die Schulung der Mitarbeiter - Dokumentation der Unterweisungen 7. **Wartung und Instandhaltung** - Regelmäßige Wartungsintervalle - Verantwortlichkeiten für die Wartung 8. **Dokumentation** - Aufbewahrung der Betriebsanweisung - Protokollierung von Schulungen und Wartungsarbeiten 9. **Änderungen und Aktualisierungen** - Verfahren zur Aktualisierung der Betriebsanweisung Diese Punkte sollten klar und verständlich formuliert sein, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Gebrauch der selbstfahrenden Arbeitsmittel zu gewährleisten.

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