Ab wann benötigt man einen Flucht- und Rettungsplan?

Antwort

Ein Flucht- und Rettungsplan ist in der Regel erforderlich, wenn es sich um öffentliche Gebäude oder Arbeitsstätten handelt, in denen eine bestimmte Anzahl von Personen anwesend ist. In Deutschland sind die Vorgaben dazu in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Konkret benötigt man einen Flucht- und Rettungsplan, wenn: 1. **Öffentliche Gebäude**: In Gebäuden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Schulen, Krankenhäuser oder Einkaufszentren. 2. **Arbeitsstätten**: In Betrieben, in denen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt ist (oft ab 10 oder mehr). 3. **Besondere Gefahren**: Wenn besondere Gefahren bestehen, wie in Betrieben mit gefährlichen Stoffen oder in großen Versammlungsräumen. Der Plan sollte gut sichtbar angebracht und regelmäßig aktualisiert werden, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.

Kategorie: Sicherheit Tags: Flucht Rettung Plan
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