Kann man eine freiberufliche Selbständigkeit ruhen lassen?

Antwort

Ja, es ist möglich, eine freiberufliche Selbständigkeit ruhen zu lassen. Du musst jedoch einige Punkte beachten: 1. **Mitteilung ans Finanzamt**: Informiere das Finanzamt über die Ruhenlassung deiner Tätigkeit. Dies kann durch eine formlose Mitteilung geschehen. 2. **Steuerliche Pflichten**: Auch während der Ruhephase musst du eventuell weiterhin Steuererklärungen abgeben, insbesondere wenn du noch Einkünfte hast. 3. **Sozialversicherung**: Kläre, wie sich die Ruhenlassung auf deine Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Möglicherweise musst du dich um eine freiwillige Weiterversicherung kümmern. 4. **Verträge und Verpflichtungen**: Achte darauf, dass du keine laufenden Verträge oder Verpflichtungen hast, die während der Ruhephase weiterhin erfüllt werden müssen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer entsprechenden Fachstelle über die genauen Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

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