Im nautischen Kontext, insbesondere im Nord-Ostsee-Kanal (NOK), bezeichnet der Begriff „Tagfahrzeit“ den Zeitraum, in dem Schiffe den Kanal bei Tageslicht befahren dürfen. Die genaue Definition der Tagfahrzeit im NOK ist abhängig von den jeweiligen Jahreszeiten und wird durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes festgelegt. Typischerweise gilt im NOK: - **Tagfahrzeit**: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. - Die genauen Uhrzeiten variieren je nach Datum und geografischer Lage. Für bestimmte Schiffsgrößen und -typen (z. B. große Schiffe oder Schubverbände) kann die Durchfahrt auf die Tagfahrzeit beschränkt sein. Die aktuellen Zeiten und Regelungen findest du auf der offiziellen Seite des Nord-Ostsee-Kanals: [https://www.wsv.de/DE/wasserstrassen/01_bundeswasserstrassen/01_nord-ostsee-kanal/nok_node.html](https://www.wsv.de/DE/wasserstrassen/01_bundeswasserstrassen/01_nord-ostsee-kanal/nok_node.html) Dort werden auch tagesaktuelle Informationen und eventuelle Sonderregelungen veröffentlicht.