Ob du während der Nichtnutzbarkeit einer gemieteten Nebenwohnung nach einem Abwasserschaden weiterhin den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zahlen musst, hängt von bestimmten Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu zahlen, unabhängig davon, ob und wie viele Personen dort wohnen oder ob die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Entscheidend ist, ob die Wohnung als „Wohnung“ im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gilt. **Vorübergehende Nichtnutzbarkeit:** Wenn die Nebenwohnung wegen eines Schadens (z.B. Abwasserschaden) für einige Monate nicht bewohnbar ist, bleibt sie in der Regel trotzdem als Wohnung gemeldet. Solange sie nicht offiziell abgemeldet oder als unbewohnbar erklärt wurde (z.B. durch das Einwohnermeldeamt oder eine entsprechende Bescheinigung), besteht grundsätzlich weiterhin die Beitragspflicht. **Mögliche Ausnahmen:** - **Komplette Unbewohnbarkeit:** Wenn die Wohnung nachweislich für einen längeren Zeitraum (mindestens mehrere Monate) unbewohnbar ist, kannst du beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung oder Aussetzung der Beitragspflicht stellen. Dafür benötigst du in der Regel eine Bescheinigung des Vermieters oder der zuständigen Behörde, dass die Wohnung nicht nutzbar ist. - **Abmeldung der Wohnung:** Wenn du die Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt abmeldest, entfällt auch die Beitragspflicht für diese Wohnung. **Was tun?** - Kontaktiere den Beitragsservice ([www.rundfunkbeitrag.de](https://www.rundfunkbeitrag.de/)) und schildere den Fall. - Reiche Nachweise über die Unbewohnbarkeit ein (z.B. Schreiben des Vermieters, Gutachten, behördliche Bescheinigung). - Prüfe, ob eine temporäre Befreiung möglich ist. **Fazit:** Ohne offizielle Abmeldung oder Nachweis der Unbewohnbarkeit musst du grundsätzlich weiterzahlen. Mit entsprechenden Nachweisen kann eine Befreiung für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit möglich sein.