Ein **domus religiosa** ist eine religiöse Gemeinschaft oder ein Haus, das in der Regel von einem bestimmten Orden oder einer Kongregation geführt wird. Es handelt sich oft um eine Einrichtung, die der spirituellen Praxis, dem Gebet und der Gemeinschaft dient, kann aber auch soziale oder karitative Aufgaben übernehmen. Domus religiosa sind in der Regel nicht als eigenständige juristische Personen anerkannt. Ein **Ordensinstitut päpstlichen Rechts** hingegen ist eine religiöse Gemeinschaft, die von der römisch-katholischen Kirche anerkannt ist und direkt unter dem Schutz und der Autorität des Papstes steht. Diese Institute haben spezifische Regeln und Statuten, die von der Kirche genehmigt werden, und sie können eigene rechtliche Strukturen haben. Sie sind oft in der Lage, eigene Mitglieder zu ordinieren und haben eine formelle Anerkennung innerhalb der kirchlichen Hierarchie. Zusammengefasst: Der Hauptunterschied liegt in der rechtlichen Anerkennung und der Struktur. Während ein domus religiosa eine informellere Gemeinschaft sein kann, ist ein Ordensinstitut päpstlichen Rechts eine formell anerkannte und strukturierte religiöse Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche.