In Deutschland sind Pfarrer der reformierten Kirche in der Regel keine Beamten, sondern Angestellte der Kirche. Die rechtliche Stellung kann jedoch je nach Landeskirche und spezifischen Regelungen variieren. In einigen Fällen können sie auch einem öffentlich-rechtlichen Dienstver stehen, was ihnen Rechte und Pflichten wie Beamten verleiht, jedoch sind sie formal keine Beamten im klassischen Sinne.