Wo in der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland steht, dass Diakonische Werke kirchliche Körperschaften sind?

Antwort

In der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) wird in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass Diakonische Werke kirchliche Körperschaften sind. Hier ist der genaue Wortlaut: "Die Diakonischen Werke und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen sind kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts." Für weitere Informationen und den vollständigen Text der Verordnung kannst du die offizielle Website der Evangelischen Kirche im Rheinland besuchen: [EKiR](https://www.ekir.de).

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