Die Formulierung „Wir wären bereit, ohne dass dies als Schuldeingeständnis zu bewerten wäre, die Ware bereitzustellen“ deutet darauf hin, dass das Unternehmen bereit ist, die reklamierte Ware zu ersetzen oder bereitzustellen, ohne jedoch die Verantwortung für einen möglichen Fehler oder Mangel zu übernehmen. Dies kann eine gängige Praxis sein, um Kunden entgegenzukommen und gleichzeitig rechtliche Ansprüche oder Haftungen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass solche Formulierungen klar und transparent sind, um Missverständnisse zu vermeiden.