Ja, Zahnpasta gilt beim Fliegen als Flüssigkeit. Daher unterliegt sie den gleichen Beschränkungen wie andere Flüssigkeiten im Handgepäck. Das bedeutet, dass Zahnpasta in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden darf und diese Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden müssen.