In der zivilen Luftfahrt in Deutschland und den meisten anderen Ländern gilt: Ob und wie viele Flugbegleiter an Bord sein müssen, hängt von der Anzahl der Passagiere und der Art des Flu... [mehr]
Ja, Zahnpasta gilt beim Fliegen als Flüssigkeit. Daher unterliegt sie den gleichen Beschränkungen wie andere Flüssigkeiten im Handgepäck. Das bedeutet, dass Zahnpasta in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden darf und diese Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden müssen.
In der zivilen Luftfahrt in Deutschland und den meisten anderen Ländern gilt: Ob und wie viele Flugbegleiter an Bord sein müssen, hängt von der Anzahl der Passagiere und der Art des Flu... [mehr]