Warum wird bei DB Bahn Online-Tickets kein Vorsteuerabzug erlaubt?

Antwort

Der Vorsteuerabzug bei Online-Tickets der Deutschen Bahn ist in der Regel nicht erlaubt, weil die Tickets oft als "nicht umsatzsteuerbare Leistungen" gelten. Dies bedeutet, dass die Deutsche Bahn für diese Tickets keine Umsatzsteuer erhebt, was einen Vorsteuerabzug ausschließt. Zudem können die Regelungen zur Umsatzsteuer und zum Vorsteuerabzug je nach Art der Dienstleistung und den spezifischen Bedingungen variieren. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder direkt bei der Deutschen Bahn über die genauen Bestimmungen zu informieren.

Kategorie: Reisen Tags: Vorsteuer DB Ticket
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