Urlaubsgeld ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die in vielen Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt sein kann. Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Regelung zum Urlaubsgeld enthalten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses zu zahlen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld.