Zu einer Dienstreise gehören alle beruflich veranlassten Reisen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitsst&au... [mehr]
Die Reisekosten für eine Reha können in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die Reha medizinisch notwendig ist. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten. Es ist wichtig, vor der Reise einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die genauen Regelungen können je nach Krankenkasse variieren, daher empfiehlt es sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Zu einer Dienstreise gehören alle beruflich veranlassten Reisen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitsst&au... [mehr]