Welche Kosten könnten bei einer Reisekostenabrechnung nicht vom Unternehmen gezahlt werden?

Antwort

Bei einer Reisekostenabrechnung könnten folgende Kosten nicht vom Unternehmen gezahlt werden: 1. **Privatanteile**: Kosten, die nicht geschäftlich bedingt sind, wie private Hotelübernachtungen oder Freizeitaktivitäten. 2. **Verpflegungskosten über Pauschalen**: Wenn die tatsächlichen Verpflegungskosten die festgelegten Pauschalen überschreiten, werden nur die Pauschalen erstattet. 3. **Zusätzliche Ausgaben**: Kosten für persönliche Ausgaben, wie Souvenirs oder persönliche Einkäufe, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. 4. **Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug**: Wenn die Nutzung des eigenen Fahrzeugs nicht vorher genehmigt wurde oder die Kilometerpauschale nicht korrekt angesetzt wird. 5. **Stornokosten**: Gebühren für die Stornierung von Reisen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden oder aus persönlichen Gründen. 6. **Luxusausgaben**: Übermäßige Ausgaben für Unterkünfte oder Transportmittel, die nicht dem Unternehmensstandard entsprechen. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien des Unternehmens zu beachten, da diese variieren können.

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