Ja, Handcreme gilt beim Fliegen als Flüssigkeit. Laut den Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck dürfen Flüssigkeiten, Gels und Cremes nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden.