Gilt die EU-Passagierverordnung nur bei abgeschlossener Annullierungsversicherung?

Antwort

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) gilt unabhängig davon, ob du eine Versicherung für Annullierungen abgeschlossen hast oder nicht. Diese Verordnung schützt Passagiere bei Flugannullierungen, Verspätungen und Überbuchungen und legt die Rechte der Fluggäste fest, wie z.B. Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Eine Reiseversicherung kann zusätzliche Vorteile bieten, aber sie ist nicht Voraussetzung für die Anwendung der EU-Verordnung.

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