Kann ich im Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum zur Einreise in die Schweiz zwei Personen angeben (Mutter und minderjähriges Kind)?

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Ja. Im Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum zur Einreise in die Schweiz kannst du zwei Personen nennen (die Mutter und ihr minderjähriges Kind), sofern beide gemeinsam eingeladen werden und die Angaben zu beiden vollständig sind. Wichtig ist, dass im Schreiben für **jede** der beiden Personen klar aufgeführt ist: - vollständiger Name (wie im Pass), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer - Verwandtschafts-/Beziehungsangabe (z. B. „Mutter“ und „minderjähriges Kind“) - Reisezeitraum (konkrete Daten), Reisezweck, geplante Aufenthaltsadresse in der Schweiz - wer die Kosten trägt (Einladende/r oder Reisende) und ggf. Hinweis auf Unterkunft/Verpflegung Zusätzlich gilt in der Praxis oft: - **Jede Person stellt einen eigenen Visumantrag** (auch das Kind), das Einladungsschreiben kann aber beide abdecken. - Für das **minderjährige Kind** werden regelmäßig **Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten** und Nachweise zur Sorge/Elternschaft (z. B. Geburtsurkunde) verlangt; bei Alleinreise mit nur einem Elternteil häufig die Zustimmung des anderen Elternteils. Offizielle Infos: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/visumantragsverfahren.html

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